Auto im Wald

Ich wurde auf der Autobahn rechts überholt! Darf man das? Und muss man immer den Blinker setzen? Höchste Zeit, 10 der teils gefährlichen Missverständnisse aus der Welt zu schaffen.

1. Rechts vorbeifahren auf der Autobahn ist immer verboten

    Falsch! Bei Einspurstrecken mit unterschiedlichen Fahrzielen ist rechts vorbeifahren erlaubt. Das gilt auch für eine Stausituation. Das anschliessende Wiedereinfädeln in die linke Fahrbahn jedoch gilt als Überholen und ist verboten. Rechts vorbeirollen bei Kolonnenbildung auf der Autobahn ist allerdings erlaubt: Bis jetzt mussten Autofahrer eine Busse befürchten, wenn sie bei dichtem Verkehr rechts an einem anderen Auto vorbeigerollt sind. Das Bundesgericht hielt jedoch in einem Fall fest, dass passives Rechtsvorbeifahren bei dichtem Verkehr mittlerweile eine alltägliche Situation sei, die sich kaum vermeiden lasse und darum nicht zu büssen sei.

    2. Im Winter müssen nur die Scheiben vom Schnee befreit werden

    Falsch! Es müssen nicht nur die Scheiben komplett frei gekratzt werden, sondern das ganze Auto muss vom Schnee befreit sein, bevor man losfährt. Erst dann gilt ein Auto als “fahrsicher”. Spätestens auf der Autobahn oder bei einer abrupten Bremsung sollte jedem klar sein weshalb. Oft werden auch mit akrobatischen Tricks und Sprüngen nicht alle Stellen erreicht. Hier lohnt es sich einen etwas längeren Schneebesen im Auto zu haben. Beim Entfernen von Schnee geht es nicht bloss um die freie Sicht, sondern auch darum zu verhindern, dass der Schnee auf die Strasse, oder die eigene Haube fällt und so zur Gefahr wird.

    3. Wenn die Ampel auf Gelb schaltet, darf man noch Gas geben, um über die Kreuzung zu kommen

    Falsch! Viele wissen es nicht, aber wer bei Gelb ohne Vollbremsung anhalten könnte und trotzdem weiterfährt, handelt gemäss Strassenverkehrsgesetz rechtswidrig und kann eine Busse zur Folge haben. Diese beläuft sich aber nicht auf eine hohe Summe und kommt nicht häufig vor, da Ampelblitzer oft nur in der Rotphase auslösen.

    4. Man darf immer auf der linken Spur fahren

    Falsch! Auf der Autobahn ist immer wieder zu beobachten, wie viele Autofahrer auf der Überholspur bleiben, auch wenn die rechte Spur frei ist. In der Verkehrsverordnung steht klar geschrieben: «Auf Strassen mit mehreren Fahrstreifen in der gleichen Richtung ist der äusserste Streifen rechts zu benützen.» Ausser zu hoffen, dass der Lenker auf den rechten Fahrstreifen wechselt, gibt es keine legalen Möglichkeiten, ihm dies mitzuteilen. Lichthupen sowie Rechtsüberholen oder nah heranfahren sind verboten und werden gebüsst.

    5. Blinken ist nicht immer notwendig

    Falsch! Um gefährliche Situationen zu verhindern, muss jede Richtungsänderung durch Blinken angezeigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob dahinter ein Auto fährt oder nicht, denn es kann auch für entgegenkommende Verkehrsteilnehmer entscheidend sein, zu wissen wohin man fährt. Viele Autofahrer sind etwas faul oder vergessen ihren Blinker gelegentlich, daher kann im Kreisel auch auf die Stellung der Räder geachtet werden, um herauszufinden wohin ein Auto fährt. Auf einer Kreuzung, auf der die Hauptstrasse eine Kurve macht, jedoch auch eine Abzweigung geradeaus führt, muss geblinkt werden, selbst wenn die Hauptstrasse in einer Kurve verläuft. Nur gewissenhaftes Blinken ermöglicht den anderen Autofahrern ein sicheres Fahrverhalten.

    6. Beim Einfädeln auf der Autobahn muss Platz gemacht werden

    Falsch! Autos, die von der Einspurstrecke auf die Autobahn kommen, haben grundsätzlich keinen Vortritt, weshalb man ihnen auch nicht Platz machen muss. Einspurende Fahrzeuge sind verpflichtet, zuerst zu beschleunigen und danach den Blinker zu setzen, bevor sie sich in den Autobahnverkehr eingliedern. Wenn man allerdings die Möglichkeit hat, ist es trotzdem rücksichtsvoll, auf die linke Spur auszuweichen. Autofahren darf niemals ein Kampf um den Vortritt sein, obwohl es klare Vortrittsregeln gibt, sollte man diese nie erzwingen, denn gerade bei hohen Geschwindigkeiten kann jeder Unfall fatal enden.

    7. Es passiert nichts, wenn man mit 0.4 Promille unverschuldet in einen Unfall verwickelt ist

    Falsch! Man erhält zwar keine Busse, da die gesetzliche Grenze von 0,5 Promille nicht überschritten wird, allerdings kann es trotzdem Folgen haben. Ein Gericht oder die Versicherung kann dem Fahrer Mitverschulden anlasten und Regressforderungen geltend machen, wenn festgestellt werden kann, dass sich der Alkoholkonsum auf die Fahrtüchtigkeit ausgewirkt hat.

    8. Im Auto kann mich kein Blitz treffen.

    Richtig! In Autos mit Metalldach ist man bei einem Gewitter sicher. Sie wirken wie ein Faradayscher Käfig. Das bedeutet, dass Blitze über das Metallchassis und die Räder in den Boden geleitet werden, ohne dass die Insassen verletzt werden. Allerdings sollte dabei der Metallrahmen im Innenraum nicht berührt werden.

    9. Barfuss Autofahren ist verboten!

    Falsch! Es ist nicht ausdrücklich verboten. Dasselbe gilt für Flip Flops, High Heels, Hausschuhe oder Birkenstock-Schuhe. Allerdings gilt immer die Sorgfaltspflicht. Das heisst, im Falle eines Unfalls kann es zu einer Busse oder zu Regressforderungen der Versicherung kommen, wenn ungeeignetes Schuhwerk getragen wurde und der Unfall hätte verhindert werden können. Wichtig ist: Für Berufsfahrer ist explizit nur festes Schuhwerk gestattet.

    10. Schwarze Autos heizen sich in der Sonne mehr auf.

    Nur teilweise richtig! Es stimmt zwar, dass die Temperaturzunahme im Innenraum bei schwarzen Fahrzeugen höher ist als bei anders farbigen Autos, allerdings ist der Unterschied sehr klein. Vielmehr spielen andere Faktoren wie die Gesamtfläche, die Scheibenqualität und die Innenausstattung eine entscheidende Rolle. Oft heizt sich im Sommer das Lenkrad so stark auf, sodass man sich beim losfahren gleich die Finger verbrennt. Drehe beim parken das Lenkrad um 180 Grad. Die Seite, die sonst oben ist, wird so weniger heiss, da sie im Schatten ist. Beim Einsteigen kannst dann das kühle Lenkrad wieder an die Ausgangsposition drehen und gemütlich losfahren.

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