Firmenwagen versteuern
Firmenwagen versteuern

Ob Einzelfahrzeug oder eine ganze Firmenflotte, Geschäftsautos sind fixer Bestandteil unserer Unternehmenswelt. Je nach Betriebszweck wird der Firmenwagen jedoch unterschiedlich von den Arbeitnehmern genutzt. So darf er oft auch im Privatleben gefahren werden. Dies hat steuerliche und administrative Auswirkungen – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für den Arbeitnehmer.

Das Wichtigste zur Versteuerung von Firmenwagen in der Schweiz und ob ein Auto-Abo für Geschäftskunden eine attraktive Alternative zum Kauf oder Leasing ist, erfährst du in diesem Blog.

Hinweis - Haftungsausschluss für Informationen

Wir bitten dich um Verständnis, dass die genannten Informationen von uns ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und eine Steuerberatung nicht ersetzen. Ein Treuhänder oder Steuerberater kann dich bezogen auf deine persönliche steuerliche Situation und die geltenden – unterschiedlichen – kantonalen Bestimmungen bestmöglich beraten.

Welche Nutzungsarten für Geschäftsfahrzeuge gibt es in der Schweiz?

Ein Firmenwagen kann entweder einem festen Mitarbeiter zur dauerhaften Nutzung zugeteilt oder als Poolfahrzeug mehreren Personen zur Verfügung gestellt werden.

Wird das Fahrzeug einem Mitarbeitenden fest zugeteilt, ist in der Regel auch eine private Nutzung (inklusive Arbeitsweg) gestattet. Dieser Privatanteil gilt als steuerpflichtiger Naturallohn. Die Abrechnung erfolgt dabei entweder pauschal mit monatlich 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises (exkl. MwSt.) oder auf Basis der effektiv gefahrenen Privatkilometer mittels eines lückenlosen Fahrtenbuchs. Beide Varianten haben direkte Auswirkungen auf die Einkommenssteuern des Angestellten und die Sozialversicherungsabgaben. Mehr dazu, wie du dein Privatfahrzeug korrekt versteuerst, findest du hier.

Poolfahrzeuge hingegen werden von verschiedenen Mitarbeitenden ausschliesslich für geschäftliche Zwecke genutzt. Eine private Verwendung, einschliesslich regelmässiger Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort, ist hierbei meist untersagt. Für den Arbeitgeber sind sämtliche Unterhalts-, Leasing- und Betriebskosten als geschäftsmässig begründeter Aufwand steuerlich voll abzugsfähig. Um die rein geschäftliche Nutzung gegenüber dem Steueramt zu belegen, ist das Führen eines Bordbuchs für Poolfahrzeuge zwingend zu empfehlen.

Welche Steuerregelungen gelten für Firmenwagen in der Schweiz?

In der Schweiz stellt die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs einen steuerpflichtigen Naturallohn dar. Sobald ein Unternehmen einem Mitarbeitenden ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das über den rein geschäftlichen Gebrauch hinaus auch für private Fahrten (einschliesslich des Arbeitswegs) genutzt werden darf, entsteht ein geldwerter Vorteil, der als Einkommen zu versteuern ist.

Für die Bewertung dieses Privatanteils stehen zwei vom Bund anerkannte Methoden zur Auswahl:

  • Die Pauschalmethode: Monatlich werden 0,9 % des Fahrzeugkaufpreises (exkl. MwSt., mindestens jedoch CHF 150) als Privatanteil aufgerechnet. Dieser Pauschalsatz deckt seit 2022 auch die Kosten für den Arbeitsweg ab, sodass dieser auf dem Lohnausweis nicht mehr zusätzlich deklariert werden muss.

  • Die effektive Abrechnung: Hierbei wird die Nutzung nach den tatsächlich privat gefahrenen Kilometern abgerechnet. Voraussetzung hierfür ist ein lückenloses, detailliertes Fahrtenbuch, in dem jede einzelne Fahrt (geschäftlich vs. privat) dokumentiert wird. In der Regel wird hierfür der vom TCS empfohlene Kilometeransatz (aktuell ca. CHF 0.75) herangezogen.

Beide Varianten haben direkte Auswirkungen auf die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers.

Was bedeutet geldwerter Vorteil bei Geschäftsauto?

Ein geldwerter Vorteil ist eine Sachleistung des Arbeitgebers, die wie Barlohn behandelt wird. Da der Arbeitnehmer durch die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs die Kosten für ein privates Auto einspart, wird dieser Vorteil als AHV-pflichtiger Naturallohn gewertet.

Kann ich den Arbeitsweg in der Steuererklärung abziehen?

Nein. Wenn dir ein Firmenwagen zur Verfügung steht und im Lohnausweis das Feld „F“ (unentgeltliche Beförderung) angekreuzt ist, gilt der Arbeitsweg als durch den Arbeitgeber abgegolten. Ein zusätzlicher Fahrkostenabzug (Pendlerabzug) in der privaten Steuererklärung ist daher nicht zulässig.

Wichtiger Hintergrund:

Seit 2022 ist die Versteuerung des Arbeitswegs in der monatlichen Pauschale von 0,9 % bereits enthalten. Früher musste man den Arbeitsweg über 3'000 CHF (beim Bund) mühsam als Einkommen aufrechnen – das fällt mit der aktuellen Pauschalmethode weg. Im Gegenzug ist der Abzug der Pendlerkosten in der Steuererklärung faktisch auf Null gesetzt, da dir keine effektiven Kosten entstehen.

Wie funktioniert die Pauschalversteuerung von Firmenwagen in der Schweiz?

Die Pauschalmethode ist die gängigste Form der Versteuerung von Firmenwagen, da sie den administrativen Aufwand für das Fahrtenbuch hinfällig macht.

Die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen (inkl. Arbeitswegkosten) wird pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises (exkl. MwSt) versteuert. Dabei gilt ein wichtiger Mindestwert: Der Privatanteil muss mindestens CHF 150 pro Monat betragen. Seit der Neuregelung Anfang 2022 sind in dieser Pauschale auch die Kosten für den Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort enthalten, was die Abrechnung massiv vereinfacht.

Beispielrechnung:

Bei einem Kaufpreis von CHF 50'000 ergibt sich ein monatlicher geldwerter Vorteil von CHF 450 (0,9 %). Jährlich werden somit CHF 5'400 im Lohnausweis deklariert.

Berechnung geldwerter Vorteil Firmenwagen Mitarbeiter: Das Fahrtenbuch

Bei der effektiven Abrechnung zahlt der Arbeitnehmer ausschliesslich für die tatsächlich privat gefahrenen Kilometer. Diese Methode ist an strikte Bedingungen geknüpft:

  • Pflicht zum Fahrtenbuch: Es ist zwingend erforderlich, über das gesamte Jahr ein lückenloses Bordbuch (Fahrtenbuch) zu führen. Darin muss jede Fahrt (geschäftlich, privat sowie der Arbeitsweg) detailliert dokumentiert werden.

  • Berechnungsgrundlage: Die Kosten pro privatem Kilometer richten sich nach den Vollkosten des Fahrzeugs. In der Praxis wird hierfür oft der aktuelle TCS-Kilometersatz angewendet (dieser liegt für ein Durchschnittsfahrzeug derzeit bei ca. CHF 0.72 bis 0.76, je nach Jahr und Fahrzeugtyp).

  • Abrechnungsmodus: Für die monatliche Lohnabrechnung wird häufig ein provisorischer Wert (Akonto) basierend auf den Erfahrungswerten des Vorjahres eingesetzt. Im Dezember erfolgt die definitive Endabrechnung auf Basis des physischen Bordbuchs.

  • Eignung: Diese Methode ist aufgrund des hohen administrativen Aufwandes nur zu empfehlen, wenn das Fahrzeug extrem selten privat genutzt wird. In allen anderen Fällen ist die Pauschalmethode (0,9 % des Kaufpreises pro Monat) in der Schweiz der Standard, da hierbei die Führung eines Bordbuchs entfällt.

Gibt es Sonderformen bei der Berechnung des Privatanteils in der Schweiz?

Übernimmt der Arbeitnehmer die gesamten Kosten des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Service, Reparaturen, Versicherung und Treibstoff) in voller Höhe selbst, wird unter Ziffer 2.2 des Lohnausweises kein Betrag aufgerechnet. Stattdessen ist unter Ziffer 15 zwingend zu vermerken: «Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abzuklären». Das Feld F muss dennoch angekreuzt werden. Da die Steuerbehörden in diesem Fall die Details individuell prüfen, ist diese Methode aufgrund des hohen administrativen Aufwands für alle Beteiligten in der Regel wenig empfehlenswert.

Was muss im Lohnausweis stehen?

Neben der korrekten Berechnung des Privatanteils ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Privatnutzung des Geschäftswagens im jährlichen Lohnausweis gesetzeskonform zu deklarieren:

  • Eintrag unter Ziffer 2.2: Die berechnete Summe des Privatanteils (unabhängig davon, ob nach der effektiven Methode oder der Pauschalmethode berechnet) muss unter Ziffer 2.2 («Privatanteil Geschäftswagen») eingetragen werden. Dieser Betrag ist AHV-pflichtig und gilt als steuerbares Einkommen des Mitarbeiters.

  • Feld F (Unentgeltliche Beförderung): Bei der Abgabe eines Geschäftswagens muss im Lohnausweis zwingend das Feld F angekreuzt werden. Dieses Kreuz bestätigt die unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort.

  • Steuerliche Folge: Das Kreuz in Feld F dient dem Steueramt als Grundlage, um den Fahrtkostenabzug (Pendlerabzug) in der privaten Steuererklärung des Mitarbeiters zu verweigern bzw. zu korrigieren. Da der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsweg bereits trägt, darf der Arbeitnehmer diese Kosten nicht nochmals steuerlich geltend machen.

Firmenwagen kaufen, leasen oder abonnieren – macht das steuerlich einen Unterschied?

Rein steuerlich betrachtet handelt es sich in allen Fällen um geschäftlichen Aufwand. Ein Leasing, und allen voran das Auto-Abo, erhöhen jedoch die Liquidität, da nicht der gesamte Kaufpreis vorab geleistet werden muss.

Vorteile des Auto-Abos für Geschäftskunden

Neben steuerlichen Vorteilen bietet das Auto-Abo eine Reihe an weiteren Vorteilen für Geschäftskunden in der Schweiz:

  • Flexibilität: Als Unternehmen bleibst du dank der monatlich anpassbaren KM-Pakete flexibel und kannst die Kilometerleistung stets an deine aktuellen Bedürfnisse anpassen.

  • Laufzeiten (3 Monate - 4 Jahre): Das Auto-Abo ist ideal geeignet für Saisonmitarbeiter, kurzfristige Projekte oder Mitarbeitende in der Probezeit. Aber auch langfristig ist es für Aussendienstler oder langjährige Mitarbeitende eine attraktive Lösung.

  • Geringer Verwaltungsaufwand & volle Kostentransparenz: Dank des All-inclusive Abos ist der Verwaltungsaufwand als Unternehmen gering, da im monatlichen Preis neben dem Dienstwagen auch Versicherung, Steuern, Zulassung, Service und Wartung sowie die Bereifung inklusive sind. Dies erspart wertvolle Arbeitszeit, da du dich nicht um die genannten Posten kümmern musst. Zudem macht eine einzige Rate die Budgetierung transparent und einfach.

  • Schnelle Verfügbarkeit: Beim Auto-Abo profitierst du davon, dass dein Fahrzeug, wenn es ab Lager verfügbar ist, bereits in 14 Tagen bei deinem Unternehmen oder Mitarbeitenden stehen kann. Das ist ideal, wenn saisonal Mehrbedarf besteht oder du ein Fahrzeug zur Überbrückung benötigst.

Das Auto-Abo bietet somit nicht nur den steuerlichen Vorteil gegenüber einem Kauf, sondern auch praktische und finanzielle Anreize, die besonders für Geschäftskunden, wie Luca von der Firma L&R, attraktiv sind. Falls du dich mit deinem Schweizer Unternehmen für ein Auto-Abo interessierst, kannst du dir gerne die Fahrzeugauswahl von Carvolution anschauen. Auch für eine unverbindliche Beratung für Geschäftskunden steht dir unser Team gerne zur Seite.

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