Privatauto versteuern.
Privatauto versteuern.

Wie genau musst du dein Auto in der Steuererklärung angeben? Hast du ein Privatauto? Oder ein Geschäftsauto? Ratlos? In diesem Blog geben wir dir einige Hinweise zur Versteuerung wie sie unserem Kenntnisstand entsprechen.

Hinweis

Wir bitten dich um Verständnis, dass diese Informationen von uns ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und eine Steuerberatung nicht ersetzen. Ein Treuhänder oder Steuerberater kann dich bezogen auf deine persönliche steuerliche Situation und die geltenden - unterschiedlichen - kantonalen Bestimmungen bestmöglich beraten.

Das Privatauto

Eine eigenes Auto muss, wie die anderen Vermögenswerte auch, als Vermögen in der Steuererklärung angegeben werden. Dein Fahrzeug musst du zum aktuellen Verkehrswert deklarieren. Der Verkehrswert entspricht dem Wert, den du bei einem Verkauf von deinem Auto erzielen könntest. Wenn du nicht weisst, wieviel dein Auto an Wert hat und dir eine jährliche Neubewertung von deinem Auto ersparen willst, nimmst du den Abschreibungsprozentsatz, der dir dein Kanton zur Verfügung stellt. Diesen kannst du auf dein Auto und dessen Jahrgang anwenden. Grundsätzlich gilt, dass ein neu gekauftes Auto im ersten Jahr durchschnittlich 30% an Wert verliert. Gewisse Autos verlieren mit der Zeit nicht mehr länger an Wert, sondern der Wert kann sich sogar steigern. Dies ist zum Beispiel bei Oldtimern der Fall. In diesen Fällen musst du natürlich die Deklaration in der Steuererklärung entsprechend anpassen und den effektiven Vermögenswert vom Auto angeben.

Abzüge für den Arbeitsweg

Grundsätzlich können nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel abgezogen werden. Wer aber unter anderem mit dem ÖV viel länger zur Arbeitsstelle braucht als mit dem Auto, kann auch Kosten fürs eigene Auto abziehen. Die Kantone regeln eigenständig, welche Voraussetzungen dabei gelten.

Für private Auto gelten folgende Bestimmungen. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Abzug 70 Rappen pro Arbeitsweg-Kilometer. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gilt beispielsweise für den Kanton Thurgau die folgende Staffelung:

  • 0 - 3’000 Kilometer = 60 Rappen pro Kilometer
  • 3’001 - 5’000 Kilometer = 50 Rappen pro Kilometer
  • 5’001 Kilometer oder mehr = 40 Rappen pro Kilometer

Wer zum Beispiel jährlich 6’000 Kilometer Arbeitsweg zurücklegt, kann 3’200 CHF für die Staats- und Gemeindesteuer abziehen. Für die direkte Bundessteuern können 4’200 CHF abgezogen werden.

Der Fahrkostenabzug ist bei den Staats- und Gemeindesteuern auf maximal 6’000 CHF beschränkt. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Maximalabzug 3’000 CHF. Darüber können keine Abzüge geltend gemacht werden.

Das Geschäftsauto

Darfst du dein Geschäftsauto auch privat nutzen wird von einem gemischt genutzten Dienstwagen gesprochen. Dabei wird dir der Privatanteil als sogenannte geldwerte Leistung berechnet und du musst dies entsprechend in deiner Steuererklärung deklarieren, da es Einkommen darstellt.

Private Nutzung des Firmenwagen als Lohnbestandteil

Steht dir als unselbstständig erwerbende Person ein Geschäftsauto zur Verfügung, wird dir für die private Nutzung ein Privatanteil von 0,8% des Kaufpreises pro Monat (dies entspricht 9,6% pro Jahr) als Lohn verrechnet.

Rechenbeispiel: Kaufpreis des Autos= 50’000 CHF.

  • 9,6% von 50’000 = 4’800 CHF. Dies ist zusätzlicher Lohn, den du in deiner Steuererklärung angeben musst. Dieser Betrag ist in Ziff. 2.2 deines Lohnausweises ausgewiesen.

Keine Privatnutzung

Fährst du geschäftlich ein Auto mit fest installierten Vorrichtungen beispielsweise für den Transport von Werkzeugen und die private Nutzung ist somit erheblich eingeschränkt, wird kein Privatanteil verrechnet. Dasselbe gilt für Geschäftsautos, die du nicht privat nutzen darfst und nur für den Arbeitsweg bestimmt sind.

Nutzung des Geschäftsautos für den Arbeitsweg als Lohnbestandteil

Pro Kilometer Arbeitsweg sind dabei 70 Rappen anzusetzen. Bei ganzjähriger Vollzeittätigkeit wird in der Regel von 220 Arbeitstagen ausgegangen. Bist du nur Teilzeit angestellt, ist die Anzahl Arbeitstage natürlich entsprechend geringer.

Rechenbeispiel bei Vollzeit und Teilzeit bei 15km Entfernung von Wohn- und Arbeitsort:

  • Vollzeit: 220 Tage x ( 2 x 15km) x 0.70 CHF = 4620 CHF
  • Teilzeit: 220 x 80% = 176 Tage x (2 x 15km) x 0.70 CHF = 3696 CHF

Dabei muss ein Teil als Einkommen deklariert werden und ein Teil kann dem Arbeitsweg angerechnet werden. Wie viele Kilometer dies sind, entscheidet jeder Kanton individuell.

Aussendienst

Bist du im Aussendienst tätig, sind für die Berechnung der geldwerten Leistung nur jene Tage zu berücksichtigen, an denen du vom Wohnort mit dem Geschäftsfahrzeug an die übliche, permanente Arbeitsstätte gefahren bist. Dein Arbeitgeber bescheinigt in deinem Lohnausweis (Ziff. 15), welchen prozentualen Anteil du als Aussendienstler geleistet hast.

Beispiel: Vollzeit, 30% Aussendienst und 20km Entfernung von Wohn- und Arbeitsort

  • 220 - (220 x 30%) = 154 Tage x (2 x 20km) x 0.70 CHF = 4312 CHF

Das Resultat muss bei der Steuererklärung als Einkommen deklariert werden.

Fazit - Kostenvergleich

Ob du ein Privatauto oder ein Firmenwagen fährst, bringt steuerliche Unterschiede mit sich. Du musst entweder dein Auto in der Steuererklärung angeben oder die sogenannte geldwerte Leistung des Firmenwagen, die Einkommen darstellt.

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