Wer in der Schweiz ein Auto fährt, kommt um das Thema Versicherung nicht herum. Neben der gesetzlichen Haftpflicht ist bei geleasten Autos oder im Auto-Abo eine Vollkaskoversicherung Pflicht. Sie deckt Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug ab – also auch jene, die du selbst verursacht hast.
Doch was passiert, wenn es kracht? Genau dann kommt der Selbstbehalt ins Spiel. Er entscheidet darüber, wie viel Geld du im Schadenfall aus der eigenen Tasche zahlen musst.
So funktioniert der Selbstbehalt bei der Vollkasko
Der Selbstbehalt ist der fix vereinbarte Betrag, den du bei einem Schaden selbst übernimmst. Erst wenn die Reparaturkosten diesen Betrag übersteigen, bezahlt die Versicherung den Rest. Wie hoch dieser Betrag ist, kannst du beim Abschluss deines Vertrages frei wählen. Bei Carvolution wählst du zwischen 250 CHF, 500 CHF oder 1’000 CHF.
Ein einfaches Rechenbeispiel:
Du hast einen Selbstbehalt von 500 CHF gewählt und schrammst beim Rückwärtsausparken eine Mauer. Die Reparatur in der Werkstatt kostet 3’000 CHF.
Dein Anteil: 500 CHF
Die Versicherung übernimmt: 2’500 CHF
Liegt ein Schaden unter deinem gewählten Selbstbehalt (z. B. eine kleine Schramme für 300 CHF), zahlst du den Betrag komplett selbst. Eine Meldung an die Versicherung lohnt sich in diesem Fall meistens nicht.
Die goldene Regel: Selbstbehalt gilt IMMER pro Schadenfall
Das ist der Punkt, der am häufigsten zu Missverständnissen führt: In der Schweiz gilt der Selbstbehalt beim Auto immer pro Schadenereignis und nicht pro Kalenderjahr (anders als bei der Franchise der Krankenkasse).
Wenn du also im Juli beim Parkieren einen Pfosten übersiehst und im Oktober einen Auffahrunfall hast, sind das zwei separate Ereignisse. Das bedeutet: Der Selbstbehalt wird zweimal fällig.
Wie wird entschieden, ob es ein oder mehrere Schäden sind?
Die Versicherung prüft bei der Schadenmeldung genau, wie die Beschädigungen entstanden sind.
Ein Ereignis
Du streifst eine Leitplanke. Dabei werden die vordere Türe, die hintere Türe und der Kotflügel der gleichen Seite zerkratzt. Das ist ein zusammenhängender Unfall = 1x Selbstbehalt.
Mehrere Ereignisse
Dein Auto hat vorne rechts einen Kratzer von einer Mauer und hinten links eine Beule von einem Einkaufskorb. Da diese Schäden unmöglich durch denselben Manöverfehler entstanden sein können, handelt es sich um zwei Ereignisse = 2x Selbstbehalt.
Schaden oder normale Gebrauchsspur?
Besonders bei der Rückgabe eines Fahrzeugs – sei es bei einem klassischen Leasing oder am Ende deines Carvolution Auto-Abos – stellt sich die grosse Frage: Was muss ich am Ende überhaupt bezahlen?
Nicht jeder kleine Makel ist ein Kaskoschaden, für den ein Selbstbehalt fällig wird. Es wird ganz klar zwischen normaler Abnutzung und echten Schäden unterschieden. Dies sind die offiziellen Standards von Carvolution, die für absolute Transparenz sorgen:
Karosserie & Lack (Aussenbereich)
Das wird als normale Gebrauchsspur akzeptiert:
Leichte Lackbeschädigungen, die lediglich die oberste Lackschicht betreffen und wegpoliert werden können, sowie kleine, oberflächliche Steinschlagschäden im Frontbereich. Dafür zahlst du nichts.
Das gilt als Schaden (Vollkasko/Selbstbehalt):
Eine stärkere Beeinträchtigung der Karosserie ist nicht akzeptiert. Dazu gehören tiefe Kratzer, die länger als 100 mm sind oder bis aufs Blech gehen, Beulen, Felgenschäden durch Randsteine, gebrochene Rückspiegelgehäuse, Lackablösungen (z. B. durch Aufkleber) sowie nicht fachgerecht ausgeführte Eigenreparaturen.
💡 Gut zu wissen bei Parkschäden
Wenn dein Auto auf dem Parkplatz von einer unbekannten Person beschädigt wurde (z. B. eine typische Parkbeule mit Fahrerflucht), wird dir dies bei der Rückgabe nicht verrechnet, sofern du die Parkschadenversicherung abgeschlossen hast. Diese wertvolle Zusatzversicherung kannst du bei Carvolution ganz einfach für einen kleinen Aufpreis pro Monat dazubuchen.
⚠️ Wichtig zu wissen: Die Versicherung deckt ausschliesslich Schäden ab, die an deinem bereits parkierten Auto durch Unbekannte verursacht werden. Wenn du selbst beim Parkieren irgendwo anstössst und einen Schaden verursachst, gilt dies nicht als Parkschaden (sondern läuft in der Regel über die Vollkaskoversicherung).
Interieur (Innenraum)
Je länger ein Auto gefahren wird, desto höher ist die Beanspruchung im Innenraum. Auch hier unterscheidet Carvolution absolut fair:
Das wird als normale Gebrauchsspur akzeptiert:
Typische Ausbeulungen an den Sitzen und Sitzkanten durch das Ein- und Aussteigen sowie kleine Verunreinigungen oder Flecken auf den Polstern, die sich bei einer normalen Reinigung leicht entfernen lassen.
Das gilt als übermässige Abnutzung:
Starke Verunreinigungen und Flecken, die selbst bei einer professionellen Aufbereitung nicht mehr weggehen, Brandlöcher in den Sitzen oder Funktionsmängel an den Sicherheitsgurten.
📘 Transparent und fair:
Was genau als akzeptierte Gebrauchsspur gilt und was als Schaden eingestuft wird, haben wir für dich in unseren Richtlinien glasklar und mit Bildern dokumentiert. Hier findest du sie.
Der passende Selbstbehalt bei Carvolution
Beim Auto-Abo von Carvolution ist nicht nur die Vollkaskoversicherung bereits im monatlichen Fixpreis enthalten. Auch die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung, die Insassenversicherung, die Pannenhilfe sowie die Verkehrsrechtsschutzversicherung sind inklusive. Du musst dich also nicht um Verträge kümmern. Wie hoch dein Risiko im Schadenfall sein soll, entscheidest du bei der Buchung selbst:
Tiefer Selbstbehalt (250 CHF / 500 CHF)
Perfekt, wenn du viel in der Stadt fährst, das Auto mit der Familie teilst und maximale Kostensicherheit willst.
Höherer Selbstbehalt (1’000 CHF)
Ideal, wenn du ein solides finanzielles Polster hast und deine monatliche Abo-Rate so tief wie möglich halten möchtest.
Du hast Fragen zu einem konkreten Vorfall oder möchtest deinen Selbstbehalt anpassen? Unser Team ist jederzeit für dich da! Vereinbare einfach einen persönlichen Beratungstermin oder ruf uns direkt an unter: +41 62 531 25 25
🚗 Und hier findest du unsere Fahrzeugauswahl, wenn du dir zuerst selbst unsere Autos anschauen möchtest.




