Car crash
Car crash

Ein grösserer Unfall ist immer ein einschneidendes Ereignis für alle Beteiligten. Falls dir einmal ein Unfall passieren sollte, steht selbstverständlich zunächst die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle. Nachdem hoffentlich niemand zu Schaden gekommen ist, folgt dann vergleichsweise schnell die Abwicklung des Fahrzeugschadens, welche bei einem Leasingfahrzeug einige Besonderheiten aufweist.

In diesem Blogartikel zeigen wir dir, wie die Abwicklung aussieht und was es dabei zu beachten gilt. Ausserdem klären wir, wann ein Unfall als Totalschaden gilt und welche Auswirkungen der Schaden auf die ausstehenden Leasingraten hat.

Die ersten Schritte am Unfallort - So sicherst du dich und andere ab

Nach dem Unfall ist das wichtigste zunächst die Ruhe zu bewahren. Nachdem du tief durchgeatmet hast und dich ein wenig sortieren konntest, gilt es am Unfallort folgendermassen vorzugehen:

  1. Die Unfallstelle absichern

  2. Erste Hilfe leisten

  3. Die Polizei über den Unfall informieren

  4. Den Unfallhergang sowie Schäden am Fahrzeug dokumentieren

Sollte lediglich ein kleiner Bagatellschaden vorliegen, wie zum Beispiel kleine Kratzer am Autolack oder leichte Dellen im Blech, ist es nicht unbedingt notwendig den Unfall bei der Polizei zu melden. In dem Fall sollten allerdings unbedingt die Personalien sowie Versicherungsdaten ausgetauscht werden.

Sollte der Unfall grösser sein, kann die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden oder bestehen sonstige Unsicherheiten, sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden. Im Zweifelsfall ist es besser, sie einmal zu oft als einmal zu wenig zu rufen. Die bessere Dokumentation des Unfalls ermöglicht zudem eine reibungslose Abwicklung mit den Versicherungen.

Den Schaden am Leasingauto melden - Leasinggeber und Kfz-Versicherung

Neben der Sicherung der Unfallstelle sowie Meldung an die Polizei muss selbstverständlich auch der Leasinggeber über den Schaden informiert werden. Dieser ist der rechtmässige Eigentümer des Leasingfahrzeugs, mit welchem weitere Schritte wie Reparaturen abgestimmt werden müssen. Auch deine Kfz-Versicherung muss über den Schaden in Kenntnis gesetzt werden. In deinem Interesse empfehlen wir dir auch die gegnerische Versicherung zu informieren, zusammen mit deiner Schilderung des Unfallhergangs.

Wie sieht die Versicherungssituation eines Leasingautos aus?

Wie für jedes andere Fahrzeug auch, muss für ein geleastes Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch den Fahrer verursachte Schäden abdeckt. Da ein geleastes Auto weiter dem Leasinggeber gehört, ist in einem Leasingvertrag üblicherweise der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zwingend vorgeschrieben.

Allerdings hat auch eine Vollkaskoversicherung seine Grenzen. Bei einem Totalschaden, bei welchem sich eine Reparatur nicht mehr lohnen würde, ersetzt die Versicherung beim Leasing ausschliesslich den Wiederbeschaffungswert des Autos. Dieser basiert auf dem aktuellen Wert eines gleichwertigen Autos mit ähnlicher Kilometerleistung und Ausstattung zum Unfallzeitpunkt.

Weil ein neuwertiges Auto schon kurz nach dem Kauf um einiges weniger wert ist als der Neupreis, kann dieser von der Versicherung gedeckte Betrag entsprechend niedriger sein als der fällige Restbetrag. Dieser Unterschied wird mit dem englischen Wort Gap für Lücke bezeichnet.

Die GAP-Versicherung - So schützt du dich gegen Kosten beim Totalschaden

Die GAP-Versicherung kann genau für den Fall Abhilfe schaffen. Diese ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Vollkasko, mit welcher du dir die Versicherungsprämie der optionalen Zeitwertzusatz-Deckung der Kaskoversicherung sparen kannst, da auch der Buchwert des Fahrzeuges abgedeckt wird.

Je nach Vertrag inkludiert diese Versicherung noch zusätzliche Leistungen. Dazu gehören etwa der nicht verbrauchte Teil der geleisteten Anzahlung, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug, dein Selbstbehalt bei Totalschaden oder die Bergungs- und Reisekosten. Der Versicherungsschutz ist dabei unabhängig von der normalen Kfz-Versicherung. Solltest du diese also einmal wechseln wollen, bleibt die GAP-Versicherung bestehen.

Schuld am Unfall - Wer zahlt die Reparatur am Leasingfahrzeug?

Als Leasingnehmer/in steht wie bei jedem anderen Unfall auch die zentrale Frage im Raum, wer Schuld am Unfall hat. Hier gilt es zwischen zwei Fällen zu unterscheiden:

  • Fremdverschuldet: Bist du nicht für den Unfall verantwortlich, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Gegebenenfalls musst du als Leasingnehmer/in zunächst für die Kosten aufkommen. Später kannst du diese dann bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

  • Mitschuld / Selbstverschuldeter Unfall: Hast du zumindest eine Mitschuld am Unfall, bist du (anteilig) für den Schaden am Fahrzeug, inklusive Reparaturkosten und der Wertminderung des Autos verantwortlich. Da du beim Auto Leasing in der Schweiz jedoch immer eine Vollkaskoversicherung abschliessen musst, zahlst du nur den gewählten Selbstbehalt pro Schaden sowie den oben beschriebenen Gap.

Wichtig zu beachten ist, dass du ohne Absprache mit dem Leasinggeber keine Reparatur oder Verwertung des Fahrzeugs durchführen darfst. Entsprechende Vertragswerkstätten werden dir (meist) vorgeschrieben, da der Leasinggeber Interesse an einer möglichst guten und fachgerechten Durchführung der Reparaturarbeiten hat.

Ist der Schaden zu gross, um eine wirtschaftliche Reparatur zu ermöglichen, muss das Fahrzeug verwertet werden. Diese Abwicklung wird üblicherweise durch den Leasinggeber gehandhabt.

Carvolution Auto Abo - Die Leasing-Alternative mit niedrigem Selbstbehalt

Möchtest du im Schadensfall bestmöglich abgesichert sein, kann im Vergleich zum Leasing auch ein Auto-Abo interessant sein. Bei Carvolution ist im All-in-One Paket neben dem Auto auch die Versicherung, Service und Wartung, die kantonale Einlösung, Steuern sowie Reifenwechsel- und Lagerung in einem monatlichen Fixpreis inklusive.

In puncto Versicherungsschutz bist du bei Carvolution bestens abgesichert. Sowohl eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung sind bereits inklusive. Während du bei Haftpflicht- und Teilkaskoschäden keinen Selbstbehalt zahlst, kann du diese für Vollkaskoschäden selbst zwischen CHF 250–1000 wählen. Ausserdem bist du dank optionaler Parkschadenversicherung, dem Grobfahrlässigkeitsschutz sowie der Verkehrsrechtsschutzversicherung immer auf der sicheren Seite.

Klingt das All-in-One Konzept des Auto-Abos für dich nach einer flexiblen und preiswerten Lösung? Dann schaue dir gerne unsere Modellauswahl an oder lasse dich von unserem Team unverbindlich beraten.

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