Car crash

Gerade ein grösserer Unfall ist immer ein einschneidendes Ereignis, aber hier betrachten wir besonders die Auswirkungen eines solchen Unfalls auf den Fahrer eines geleasten Wagens. Der entscheidende Punkt ist, dass der Leasinggeber nach wie vor der rechtmäßige Eigentümer des Autos ist. Dieser Eigentümer spielt also eine wichtige Rolle bei der Abwicklung und Bewältigung des Schadens an seinem Auto. Hier wird dir gezeigt, wie diese Abwicklung aussehen muss und was es dabei zu beachten gilt. Dann kannst du auch diese Aspekte berücksichtigen, wenn du dich für einen Leasingvertrag entscheidest.

Wie sieht die Versicherungssituation eines geleasten Wagens aus?

Wie für jedes andere Fahrzeug auch, muss für ein geleastes Auto eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die durch den Fahrer verursachte Schäden abdeckt. Da ein geleastes Auto weiter dem Leasinggeber gehört, ist in einem Leasingvertrag üblicherweise der Abschluss einer Vollkaskoversicherung zwingend vorgeschrieben. Beachte aber, dass diese Versicherung nur den Wert des Autos zum Zeitpunkt eines Unfalls abdeckt. Weil du für ein neuwertiges Auto schon kurz nach dem Kauf nur um Einiges weniger als den Neupreis bekommst, ist dieser von der Versicherung gedeckte Betrag entsprechend niedriger als die restlichen Leasingraten, die weiter fällig werden. Dieser Unterschied wird mit dem englischen Wort Gap für Lücke bezeichnet. Dazu kommt noch, dass diese ausstehenden Raten sofort fällig werden können, da ein nicht wirtschaftlich reparabler Schaden oft zur Auflösung des Leasingvertrags durch den Leasinggeber führt.

Die Versicherung des Gap

Du als Leasingnehmer kannst eine weitere Versicherung abschliessen, die diesen Gap abdeckt. Je nach Vertrag erbringt diese Versicherung auch noch weitere Leistungen. Dazu gehören etwa der nicht verbrauchte Teil der geleisteten Anzahlung, die Kosten für ein Ersatzfahrzeug für dich, dein Selbstbehalt bei Totalschaden und die Bergungs- und Reisekosten. Die Gap Versicherung ist unabhängig von der normalen KFZ-Versicherung. Du kannst diese also ohne Weiteres wechseln und der Gap Schutz bleibt einfach bestehen.

Die Details eines Leasingvertrags

Wie bei allen Verträgen empfiehlt es sich dringend, einen Leasingvertrag genau zu lesen und bei irgendwelchen Unklarheiten entsprechende Spezialisten hinzuzuziehen. Das kann dein Rechtsanwalt sein oder vielleicht die Beratungsstelle deines Automobilclubs. Bestimmte Punkte des Vertrags können subtile Auswirkungen haben, die für Laien oft schwer vorstellbar sind. Es kann beispielsweise festgelegt werden, bei welcher Versicherung du deinen Kaskoschutz abschließen musst. Im Fall von Schäden ist es entscheidend, von wem die entsprechenden Gutachter bestellt werden. Ist das nur der Leasinggeber, kann sich das in wesentlichem Ausmaß zu deinem Nachteil auswirken. In jedem Fall solltet du die gesamten Kosten genau kalkulieren. Eine verlockend niedrige Leasingrate für das Auto kann durch solche Bedingungen unwirtschaftlich werden.

Was tue ich, wenn es dann doch geknallt hat?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Leasinggeber als der Eigentümer des Autos in den ganzen Ablauf eingebunden werden muss. Viele Schritte sind bei jedem Unfall gleich, bei Leasingautos kommen einfach noch einige Punkte hinzu.

Die Polizei muss bei Bagatellschäden nicht unbedingt gerufen werden, bei wesentlichen Schäden aber sehr wohl. Im Zweifelsfall ist es besser, sie einmal zu oft als einmal zu wenig zu rufen. Die bessere Dokumentation des Unfalls ermöglicht eine reibungslose Abwicklung des Unfalls mit den Versicherungen.

Der Leasinggeber und die Versicherung sind in diesem Fall zu benachrichtigen. Dies gilt übrigens auch bei einem Diebstahl oder sonstigen Schäden. In schweren Fällen wie eben einem Totalschaden ist eine Meldung innerhalb von 48 Stunden abzusetzen. In deinem Interesse solltest du auch die gegnerische Versicherung informieren und zwar zusammen mit deiner Schilderung des Unfallhergangs.
Was nun die Schuldfrage betrifft, so kannst du bei der gegnerischen Versicherung den Ersatz der Schäden einfordern, wenn dich keine Schuld am Unfall trifft. Bist du teilweise oder sogar ganz an dem Unfall schuld, haften die Unfallbeteiligten anteilig für die Schäden an deinem geleasten Fahrzeug. Diese Schäden selbst zu bezahlen statt sie der Versicherung zu verrechnen kann unter Umständen ein Vorteil für dich sein, da dann deine Prämien nicht ansteigen werden. Ist eine Reparatur wirtschaftlich noch möglich, wird sie vom Leasingnehmer, also von dir veranlasst. Auch in diesem Fall musst du aber den Fahrzeugeigentümer informieren. Ohne Absprache mit dem Leasinggeber darfst du keine Reparatur und auch keine Verwertung des Fahrzeugs durchführen. Es kann auch sein, dass dir entsprechende Vertragswerkstätten vorgeschrieben werden, denn der Leasinggeber hat natürlich am meisten Interesse an einer möglichst guten und fachgerechten Durchführung der Reparaturarbeiten. Ist der Schaden zu groß, um wirtschaftlich eine Reparatur zu ermöglichen, muss das Fahrzeug verwertet werden. Diese Abwicklung wird üblicherweise durch den Leasinggeber gehandhabt. In den meisten Fällen wird es dann zu einer vorzeitigen Auflösung des Vertrags kommen. Dann werden dir die restlichen und noch offenen Leasingraten in Rechnung gestellt und es sind genau diese Zahlungen, gegen die du dich mit einer Gap Versicherung absichern kannst.

Fazit

Ein Auto zu leasen ist nach wie vor eine attraktive Möglichkeit, um zu einem Fahrzeug zu kommen. Es sollte aber nochmals klargestellt werden, dass die Konditionen dafür entscheidend sind und du nicht um eine sorgfältige Beurteilung dieser Bedingungen herumkommst. Unseriöse Anbieter gibt es leider auch bei Leasinggebern und es geht zuerst darum, diese zu erkennen und zu vermeiden. Dann sind die Bedingungen des Leasingvertrags auch mit deiner persönlichen Situation abzustimmen. Möchtest du auch noch andere Fahrer ans Steuer lassen, besteht Interesse, das Fahrzeug nach dem Ende der Vertragsperiode zu übernehmen, welche Details sind dir als Leasingnehmer vorgeschrieben? Erst mit der Beurteilung dieser Punkte lässt sich die Frage beantworten, ob Leasing das Richtige für dich ist. Überlege auch, ob nicht auch ein Auto-Abo für dich in Frage kommt. Die vertraglichen Details sind erheblich einfacher und es gibt einen vollen Versicherungsschutz, insbesondere ohne Gap.

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