Tarifbestimmungen

Gültig ab September 2025

Tarife zum Abo

  • Anfangspauschale
    390 CHF(1)
  • Mehrkosten für Zusatzkilometer
    Fahrzeugabhängig, sind im Vertrag geregelt(1)
  • Fahrzeuglieferung an Wunschadresse (optional)
    195 CHF(1)

Pauschalen für Schäden und Verunreinigungen (bei Fahrzeugrückgabe)

Anlässlich der Fahrzeugrückgabe wird das Fahrzeug auf Schäden überprüft. Soweit die folgenden Arten von Schäden/Verunreinigungen festgestellt werden, werden Pauschalen erhoben. Bei anderen Schäden werden die tatsächlich zu deren Beseitigung anfallenden Kosten separat in Rechnung gestellt.

A. Verunreinigungen

  • Entfernung von Rauchrückständen
    2000 CHF(1)
  • Entfernung von Tierhaaren
    490 CHF(1)
  • Entfernung anderer Verschmutzungen oder Geruch
    290 CHF(1)

B. Schäden und weitere Verrechnungen

  • Beschädigte Felge
    300 CHF (je Felge)(2)
  • Fehlendes Zubehör (Hutablage, Schlüssel, usw.)
    effektive Kosten(2)
  • Selbstbehalt Versicherung
    Höhe des Selbstbehalts(2)
  • Kostenanteil bei Bagatellschaden
    effektive Kosten(2)

Administrative Fallpauschalen

  • Bearbeitungsgebühr Ersatzfahrzeugausweis
    50 CHF(1)
  • Bearbeitungsgebühr Ersatzschlüssel
    50 CHF(1)
  • Bearbeitungsgebühr Busse
    40 CHF(1)
    Die Weiterbelastung der Busse wird gesondert ausgewiesen (ohne MWST)
  • Bearbeitungsgebühr temporäre Fahrzeugzulassung durch Carvolution im Kanton Bern
    200 CHF(1)

Weitere Tarife

  • Wohnsitzwechsel
    Auf Anfrage, da kantonsabhängig

Mehrwertsteuer

Die aufgeführten Preise verstehen sich inklusive geltendem Mehrwertsteuer (MWST)-Satz:

  • Die mit (1) gekennzeichneten Preise verstehen sich inklusive geltendem MWST-Satz. Erfährt der Satz für die MWST während der Vertragslaufzeit eine Veränderung, so erfolgt eine entsprechende Preisanpassung.
  • Die mit (2) gekennzeichneten Preise stellen Schadenersatz (Art. 18 Abs. 2 lit. i MWSTG) dar, womit darauf keine MWST berechnet wird.
  • Entgelte für Zusatzversicherungen sind von der MWST ausgenommen, damit werden diese ohne MWST verrechnet. Ein allfälliger Junglenkerzuschlag gilt nicht als Zusatzversicherung und unterliegt der MWST zum Normalsatz.
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